Die örtlichen Träger der Friedhöfe (Städte und Gemeinden) bestimmen auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes, welche Bestattungsformen sie anbieten. Dabei sind eine Vielzahl von Bestattungsformen möglich. Je nach Friedhof und Gemeinde werden die verschiedensten Grabarten angeboten.
Aus religiöser Sicht ist dabei voranzustellen, dass bei Gott kein Leben verloren geht, unabhängig von der weltlichen Erinnerungskultur. In diesem Sinne verstanden, ist die Art der Bestattung ohne Bedeutung. Allerdings sieht der Glaube von alters her in der Bestattung ein Werk der Barmherzigkeit und Ehrfurcht vor den Toten. Alle Bestattungsarten sind daher von dem Grundsatz geleitet, die Würde des Verstorbenen zu respektieren und die Bestattungskultur zu achten.
Nachfolgend werden die gebräuchlichen Bestattungsarten erklärt.
Erdbestattung |
Urnenbestattung |
Anonyme Bestattung | ||
Aschenverstreuung |
Friedwald/Baumbestattung |
Friedwiese |
||
Seebestattung |
Als häufigste Bestattungsmöglichkeit ist die Erdbestattung zu nennen. Traditionell und kulturell verankert ist dies die gebräuchlichste Form der Bestattung.
Der Sarg mit dem Verstorbenen wird dabei in einem Wahl- oder Reihengrab bestattet. Ein solches Grab ermöglicht dem Verstorbenen durch ein individuell gestaltetes Denkmal und einer passenden Bepflanzung ein dauerndes und würdiges Andenken.
Eine der Grabarten ist das Wahlgrab, ein so genanntes „eigenes“ Grab, an dem die Nutzungsrechte gekauft werden und durch Nachkauf langfristig der Familie zur Nutzung überlassen bleiben. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstätte für zukünftig verstorbene Familienmitglieder weiter genutzt werden. Auch ist es (i.d.R.) möglich, in einem Wahlgrab noch zusätzliche Urnen zu bestatten. Ein Wahlgrab kann als ein- oder mehrstellige Grabstätte (z.B. als Doppelgrab) erworben werden.
In der anderen Grabart, dem Reihengrab, werden die Verstorbenen „der Reihe nach“ bestattet. Der Verstorbene wird nur für die Dauer der Ruhefrist bestattet, ein Erwerb oder die spätere Weiternutzung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Reihengrab eingeebnet. Auf einigen Friedhöfen werden auch Grabkammern (in den Boden eingelassene Stein- bzw. Betonkammern) angeboten.
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In früheren Jahren war die Erdbestattung im Sarg die nahezu alleinige Form der Beerdigungen. Seit einigen Jahren jedoch, steigt der Anteil der Feuerbestattungen, bei denen der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert und seine Asche anschließend in einer Urne beigesetzt wird.
Auch für Urnengräber gilt die Unterscheidung nach Wahl- und Reihengräber. Ein Urnengrab ist kleiner als ein Grab für Erdbestattungen und demnach leichter zu pflegen. Auf einigen Friedhöfen werden auch Urnenwände und Urnenstelen angeboten.
Voraussetzung für eine Feuerbestattung ist eine handschriftliche Willensbekundung, die (natürlich) bereits zu Lebzeiten geschrieben sein muss.
z.B.
Diese Erklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Hinterbliebenen nachgeholt werden.
Hier eine Auswahl verschiedener Schmuckurnen:
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In unserer Bildergalerie finden sie weitere Beispiele aus unserem Urnensortiment.
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Die Gesellschaft ist älter geworden und die Anzahl der Einpersonen-Haushalte hat zugenommen. Viele Menschen sind von der Sorge geleitet, dass sie ihren Angehörigen zur Last fallen könnten. Sie möchten ihnen deshalb die spätere Grabpflege ersparen und ziehen eine anonyme Bestattung in Erwägung, auch wenn das nicht immer ihrer eigenen Tradition und ihrem Empfinden entspricht. Die Überlegung ist ja auch nicht von der Hand zu weisen, wenn man berücksichtigt, dass die Familienangehörigen heutzutage häufig weit entfernt wohnen.
Bei einer anonymen Bestattung wird der Verstorbene wie bei einer anderen Urnenbestattung eingeäschert. Die Urne wird dann aber in einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlge bestattet. Eine namentliche und persönliche Zuordnung zur Grabstätte ist bewusst nicht gegeben.
Auf einigen Friedhöfen ist eine anonyme Bestattung auch im Sarg möglich.
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Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben seit dem neuen Bestattungsgesetz aus dem Jahre 2003 die Möglichkeit, auch die Bestattungsform „Aschenverstreuung“ oder Beisetzung der Asche ohne Urne (durch einfaches Vergraben der Asche) anzubieten (was bisher nur im Ausland, z.B. in den Niederlanden möglich war).
Nicht alle Gemeinden machen von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch. So kommt es, dass z.Zt. nur in wenigen Gemeinden eine Aschenverstreuung angeboten wird. Dabei werden teils sehr hohe Gebühren berechnet.
Die Gemeinde Nörvenich bietet für ihre Einwohner ein preisgünstiges Aschenstreufeld auf dem Friedhof Binsfeld an.
In der Praxis nutzen die meisten Bestatter nach wie vor ein Krematorium beim Friedhof in Heerlen/Niederlande. Dort findet die Einäscherung in würdevoller Form, auch mit Verabschiedungsräumen, Aufbahrungshalle und Trauerfeier statt. Die Totenasche wird auf dem Gedenkfeld der Friedhofsanlage ohne nennenswerte Mehrkosten verstreut. Sollte es gewünscht sein, wird die Asche im Beisein der Hinterbliebenen verstreut.
Das Krematorium in Heerlen ist eine sehr würdevolle, landschaftlich schön gelegene Anlage. Die zur Trauerfeier angereisten Hinterbliebenen und Gäste werden mit Kaffee und Imbiss bewirtet.
Die Kosten einer einfachen Verstreuung ohne Trauerfeier sind gemessen an deutschen Einrichtungen sehr niedrig.
Auf deutschen Aschenstreufelder ist es üblich, die Asche ohne Terminbestimmung und ohne Beisein der Angehörigen zu verstreuen.
Für das Verstreuen ist eine besondere, handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder ein entsprechendes Testament erforderlich.
Möglicher Text für eine handschriftliche Willenserklärung zu einer Bestattung durch Verstreuen der Totenasche:
Viele Menschen wünschen sich eine naturnahe, individuelle Bestattung ohne Grabpflege. Der Friedwald kann diese Wünsche möglicherweise erfüllen.
Die Asche des Verstorbenen wird in den Wurzelbereich eines Baumes eingebracht. Der dafür ausgewählte oder zur Beisetzung neu gepflanzte Baum nimmt die Asche als Nährstoff in sich auf und steht damit für das Weiterleben in der Natur. Der Baum ist Grab und Denkmal zugleich. Die Grabpflege übernimmt die Natur, nur eine kleine Plakette weist den Friedwaldbaum aus.
Der Name Friedwald ist markenrechtlich geschützt. Das Friedwaldkonzept verfügt über ein Schweizer- und ein Europa-Patent. In einem Friedwald kann daher grundsätzlich nur bestattet werden, wer ein vertragliches Recht zur Bestattung mit der Friedwald GmbH vereinbart.
In Nordrhein-Westfalen sind solche Friedwälder erst in der Planung. Den Großteil der Friedwälder findet man in der Schweiz. Insgesamt gibt es aber auch in Deutschland bereits mehrere Friedwälder.
Sollte der Wunsch nach einer solchen Bestattung an uns herangetragen werden, könnten wir dies ermöglichen.
Bleibt anzumerken, dass auch hierfür eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen erforderlich ist.
z.B.
Mit dem neuen Bestattungsgesetz für NRW wurden auch neue Bestattungsarten ermöglicht. Dabei unter anderem die Bestattung der Totenasche durch einfaches Vergraben. Bei dieser Art der Feuerbestattung wird die Asche nicht mit einer Urne in einem Grab beigesetzt, sondern einfach nur vergraben. Die Vergrabungsstelle innerhalb der Friedwiese wird nicht gekennzeichnet und es verbleibt daher keine individuelle Grabparzelle. Die gesamte Friedwiese gilt als Grabstätte. Eine Gemeinschaftsgrabstätte, die vom Friedhofsamt gepflegt wird. Sie ist zumeist gärtnerisch schön gestaltet, mit einer Erinnerungswand als Denkmal und einer Ruhebank. An der Wand werden Namensschilder der Verstorbenen angebracht. Es gibt auch eine Möglichkeit zum Aufstellen des üblichen Grabschmucks, wie Kerzen und Blumen.
Mit der Friedwiese als Gemeinschafts-Grabanlage ist ein Ort geschaffen, an dem die Hinterbliebenen trauern können. Ein Ort, der von allen aufgesucht wird, die sich an der letzten Ruhestätte eines dort beerdigten Verstorbenen erinnern und seiner gedenken wollen. Eine würdige Ruhestätte, die den Nutzungsberechtigten aber keinerlei Pflegeverpflichtung abverlangt und die dennoch eine gepflegte Grabstelle als Ort der Trauer und Erinnerung ist. Ein Ort der Stille und Andacht, der zum Verweilen einlädt.
Eine Willenserklärung, die der Verstorbene schon zu Lebzeiten persönlich verfasst haben muss, ist erforderlich.
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Bei der Seebestattung wird der Verstorbene wie bei einer anderen Urnenbestattung eingeäschert. Nach der Einäscherung wird die wasserlösliche Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Dazu sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Angaben des Übergabeortes, Name des Kapitäns, und des Schiffes, Datum und Uhrzeit der Beisetzung. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung beiwohnen.
Auch zur Seebestattung ist eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen erforderlich.
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