Für die organisatorischen Erledigungen nach einem Trauerfall sind bestimmte Unterlagen notwendig. Manche davon sind im Besitz des Verstorbenen, bzw. in dessen persönlichen Papieren (etwa eine Heiratsurkunde);  andere Unterlagen müssen erst besorgt werden (z.B. die Todesbescheinigung).

Wer die entsprechenden Dokumente schon zu Lebzeiten ordnet, vermeidet unnötiges, manchmal hektisches Suchen durch die Hinterbliebenen.

Wichtige Unterlagen, die man aufbewahren bzw. bereithalten sollte:


Nach einem Todesfall muss als erstes unverzüglich ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Dies kann der nächste erreichbare Arzt sein (auch der Notarzt) es sollte wenn möglich, der Hausarzt sein.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Heim oder bei einem Unfalltod sorgen die dort Verantwortlichen dafür, dass ein Arzt gerufen und eine Todesbescheinigung ausgestellt wird.

Denken Sie bitte auch daran, einen Priester zu verständigen, wenn dies gewünscht ist.

Es muss immer zuerst und sofort ein Arzt informiert werden, der den Tod feststellt. Danach sollten unverzüglich die Verwandten und Freunde des Verstorbenen verständigt werden, um am Totenlager Abschied nehmen zu können und den nächsten Angehörigen Trost zu spenden.

Da dieser Personenkreis seelisch nicht ganz so belastet ist, wie die nächsten Angehörigen, können diese Personen helfen und möglicherweise auch sachlicher die notwendigen organisatorischen Dinge in die Wege leiten und z.B. ein Bestattungsinstitut auswählen und auf die Preise achten.

Ist der Tod festgestellt, ist ein Bestatter zu beauftragen. Dieser wird den Verstorbenen in eine Leichenhalle überführen und (i.d.R.) den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes anzeigen. Mit der Sterbefallanzeige wird der Tod beurkundet und das Standesamt stellt Sterbeurkunden aus (hierzu benötigt man die zuvor erwähnten Dokumente und Urkunden des Verstorbenen).

Zusätzlich zu den Sterbeurkunden, die von Amts wegen (kostenfrei) ausgestellt werden, wird sicher noch eine Anzahl weiterer Sterbeurkunden für den „privaten Gebrauch“ benötigt (je nachdem, wie viele Verträge, Versicherungspolicen und dgl. bedient werden müssen). Erfahrungsgemäß sind drei bis fünf zusätzliche (kostenpflichtige) Sterbeurkunden erforderlich, die der Bestatter dann gleich mit ausstellen lässt.

Mit dem Bestatter ist die Bestattungsart zu besprechen und festzulegen.

Wichtig ist dabei zunächst zu klären, ob ein Pfarrer und ggf. welcher Pfarrer auf welchem Friedhof und zu welchem Termin die Bestattung vornehmen wird.

Der Pfarrer benennt in der Regel den möglichen Beerdigungstermin, da er in der heutigen Zeit einen dichtgedrängten Terminplan für mehrere Gemeinden einhalten muss. Einen Pfarrer zu bekommen wird zunehmend schwieriger. Die anderen Beteiligten sind eher in der Lage, sich einem vom Pfarrer vorgeschlagenen Termin anzuschließen.

Rein von der Sache her entscheidet grundsätzlich das Friedhofsamt über den Termin der Bestattung, in der Praxis jedoch meistens, wie erwähnt, der Pfarrer.

Auf großen Friedhöfen, in den umliegenden Städten gelten andere Abläufe.

Insbesondere ist mit dem Bestatter bzw. dem zuständigen Friedhofsamt die gewünscht Grabart zu vereinbaren (Erdbestattung, Urnenbestattung, anonyme Bestattung, Aschenbestattung mit oder ohne individuelles Grab, Seebestattung usw.).

Sollte die Wohnung des/-r Verstorbenen aufgelöst werden, müssen baldmöglichst der Vermieter, das Energie- u. Wasserversorgungsunternehmen, die Telefongesellschaft, die GEZ, ggf. der Zeitungsverlag  u.a. verständigt werden.

Ein Alten- oder Pflegeheimplatz ist wegen der laufenden Kosten sobald als möglich zu räumen.

Alle anderen Erledigungen – von der Bank oder Sparkasse, über das Finanzamt, bis hin zu Vereinen und Abonnementverträgen – haben sicher Zeit bis nach der Beerdigung.